praxisausfallversicherung
Praxis-Ausfallversicherung
AXA bietet individuelle Versicherungslösungen speziell für Freiberufler und Selbstständige. Denn sie deckt die finanziellen Lücken genau dort ab, wo sie entstehen.
Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Sie sind selbstständig beispielsweise als
niedergelassener Arzt/Zahnarzt
Psychologe/Psychotherapeut
Heilpraktiker
Rechtsanwalt/Notar
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Unternehmensberater
Sachverständiger/Gutachter
Ingenieur
Architekt
Apotheker
und führen ein gut gehendes Büro, eine Praxis oder Kanzlei. Tag
für Tag setzen Sie sich persönlich und mit ganzer Arbeitskraft für den
Erfolg Ihres Unternehmens ein. So ist es schwer vorstellbar, dass Ihr
Betrieb einen längeren Ausfall, zum Beispiel durch Krankheit verkraften
kann.
Möglicherweise haben Sie aus diesem Grund bereits eine
Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Diese deckt allerdings nur
das Nettoeinkommen ab, nicht Ihre Kosten.
Deshalb sollten Sie sich für eine Absicherung entscheiden, die den
Fortbestand Ihres Unternehmens garantiert. Die einspringt, wenn Sie über
einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind, und darüber hinaus
finanziellen Schutz gegen Beschädigung oder Zerstörung Ihrer
Geschäftsräume bietet.
Dreifache Sicherheit für Sie und Ihr Unternehmen
Es ist wichtig, dass Sie sich für eine Versicherung entscheiden, die zu Ihnen passt. Mit unserer Praxis-Ausfallversicherung können Sie sich gegen die relevanten Risiken absichern.
1. Wenn Sie selbst ausfallen
Zusätzlicher Schutz, wenn Sie selbst durch Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können.
2. Wenn Ihr Betrieb zu Schaden kommt
Sie hilft Ihnen bei unverschuldeter
Betriebsunterbrechung, verursacht durch Beschädigung oder Zerstörung
von Betriebseinrichtungen durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser,
Einbruchdiebstahl und Raub.
3. Damit Ihre Praxis erhalten bleibt
Über die Nachhaftung bei Tod oder dauernder
Berufsunfähigkeit sichern wir den Substanzerhalt Ihrer Praxis durch
Übernahme der fortlaufenden Betriebskosten.
Sicherheit nach Maß durch modularen Aufbau
Wahl der Karenzzeit
Die Karenzzeit ist die Spanne, die zwischen dem Ausfall
des Versicherten und dem Leistungsbeginn der Versicherung liegt. Bei
AXA können Sie sich - ganz nach Ihrem persönlichen Ermessen - zwischen
kürzeren und längeren Karenzzeiten entscheiden, wobei ein längerer
Zeitraum natürlich den Vorteil eines geringeren Beitrages mit sich
bringt.
Bei Abschluss der Versicherung legen Sie als Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme fest, die sich nach den fortlaufenden Betriebskosten des Vorjahres richtet. Diese kann selbstverständlich Jahr für Jahr neu festgelegt werden - damit Sie immer einen aktuell angemessenen Schutz genießen.
So individuell wie Ihre Ansprüche
Unsere Praxis-Ausfallversicherung ist so flexibel, dass
Sie Risiken, die Sie nicht absichern möchten, nicht mit einschließen
müssen. So zahlen Sie immer nur für das, was Sie wirklich brauchen.
Teilarbeitsunfähigkeit
Jetzt ist auch in der Übergangsphase nach Genesung eine Teilarbeitsunfähigkeit mitversichert.
Einfache Schadenregulierung
Entschädigt werden die nachgewiesenen Kosten, die Sie
aufgrund der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaften konnten. Die
Höchstentschädigung beträgt 1/250 der vereinbarten Versicherungssumme
pro Werktag (außer Samstag) der Unterbrechung (ohne Karenzzeit).
Aufwendungen für die Beschäftigung einer Ersatzkraft werden bis zur
Höhe dieser Kosten angerechnet.
Eine gute Vertretung spart Geld
Sollten Sie nur das Kostenrisiko für eine Vertretung
absichern wollen, so stellt die spezielle Vertreterkosten-Versicherung
von AXA eine preiswerte Variante dar. Mit dieser Versicherung werden
die nachgewiesenen Vertreterkosten erstattet.
Über die Höhe der Versicherungssumme entscheiden Sie
Sie haben die Möglichkeit, einen Teil der fixen Kosten
selbst zu tragen? Dann kann es sinnvoll sein, eine Versicherungssumme
zu wählen, die unterhalb der tatsächlichen fixen Kosten liegt. Bei AXA
können Sie auf Wunsch bis zu 50% Ihrer tatsächlich fixen Kosten
versichern, was sich positiv auf Ihre Beitragshöhe auswirkt.